Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
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Honorar

Meine  Leistungen rechne ich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  ab.

In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig kann ich  mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.

Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern die persönlichen  Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich  für Sie  Beratungshilfe oder bei gerichtlicher Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe.

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen oder lesen Sie das RVG.

Rechtsanwalt Reinhard Siepmann | info@anwaltskanzlei-siepmann.de