Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
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Ich bin seit dem 26.01.1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen..

Seit dem 28.07.1999 bin ich berechtigt, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.

Seit dem 02.06.2003 bin ich  berechtigt, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Im Jahr 2010 habe ich am Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. ( DVEV ) teilgenommen und das abschließende Testat erfolgreich bestanden.

 

Rechtsanwalt Reinhard Siepmann | info@anwaltskanzlei-siepmann.de